|
Inhaltliches
|
|
|
Jugendliche können seit dem 28.09.2005 in NRW am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnehmen und mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen.
Ausbildung und Prüfung:
- Die Ausbildung und die Prüfung laufen ganz normal wie beim Führerschein mit 18Jahren ab.
- Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag statt finden.
- Die Praktisch Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag statt finden.
- Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss ein Antrag auf die unbeschränkte Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde(Straßenverkehrsamt) gestellt werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
- Höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Während der Begleitfahrt darf die Begleitperson nicht unter Einfluss berauschender Mittel oder Drogen stehen und die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5 ‰) nicht erreichen.
- Der PKW-Führerschein muss immer mitgeführt werden.
Verantwortung der Begleitperson:
- Nehmen sie sich Zeit für diese Aufgabe, seien sie aufmerksam während der Fahrt.
- Vermitteln sie Ruhe und Sicherheit.
- Achten sie darauf, dass die jungen Fahranfänger körperlich fit sind.
- Begleiten sie niemals, wenn sie selbst nicht fit sind.
- Greifen sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein. Sie sind kein Fahrlehrer oder Hilfsfahrlehrer.
- Weisen sie die Fahrerin bzw. den Fahrer darauf hin, wenn er andere gefährdet.
- Beraten sie die Anfängerin oder dem Anfänger vor und während der Fahrt nur wenn die gefahrlos möglich ist.
Sonstiges:
- Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit.
- Die Prüfbescheinigung der Klassen B oder BE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M,L und S.
- Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
- Der Halter des PKW sollte seiner Kfz Versicherung mitteilen das, das Fahrzeug für BF17 genutzt wird.
- Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen zur Zeit an: 7,70€ für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung und 5,10€ für die Überprüfung einer Begleitperson.
|
|