Start Führerschein Info's Begleitetes Fahren ab 17

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Begleitetes Fahren ab 17
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Inhaltliches

 

Jugendliche können seit dem 28.09.2005 in NRW am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnehmen und mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen.

 

Ausbildung und Prüfung:

  • Die Ausbildung und die Prüfung laufen ganz normal wie beim Führerschein mit 18Jahren ab.
  • Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag statt finden.
  • Die Praktisch Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag statt finden.
  • Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss ein Antrag auf die unbeschränkte Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde(Straßenverkehrsamt) gestellt werden.

 

Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt.
  • Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
  • Höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
  • Während der Begleitfahrt darf die Begleitperson nicht unter Einfluss berauschender Mittel oder Drogen stehen und die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5 ‰) nicht erreichen.
  • Der PKW-Führerschein muss immer mitgeführt werden.

 

Verantwortung der Begleitperson:

  • Nehmen sie sich Zeit für diese Aufgabe, seien sie aufmerksam während der Fahrt.
  • Vermitteln sie Ruhe und Sicherheit.
  • Achten sie darauf, dass die jungen Fahranfänger körperlich fit sind.
  • Begleiten sie niemals, wenn sie selbst nicht fit sind.
  • Greifen sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein. Sie sind kein Fahrlehrer oder Hilfsfahrlehrer.
  • Weisen sie die Fahrerin bzw. den Fahrer darauf hin, wenn er andere gefährdet.
  • Beraten sie die Anfängerin oder dem Anfänger vor und während der Fahrt nur wenn die gefahrlos möglich ist.

 

Sonstiges:

  • Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit.
  • Die Prüfbescheinigung der Klassen B oder BE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M,L und S.
  • Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
  • Der Halter des PKW sollte seiner Kfz Versicherung mitteilen das, das Fahrzeug für BF17 genutzt wird.
  • Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen zur Zeit an: 7,70€ für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung und 5,10€ für die Überprüfung einer Begleitperson.